Auch nach der Gründung lassen wir Sie nicht alleine.

Neu: Coachingzuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Seit dem 1. Oktober 2008 bietet das "Gründercoaching Deutschland" eine besondere Förderung für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit an.

Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.


Coachingthemen können z.B. sein:

- Bedarfsanalyse
- Kundenakquise
- Marketing
- Verkaufstraining
- Kostenrechnung und Kalkulation

Nutzen Sie unsere Erfahrungen und unser Beraternetz im Köln/Bonner-Raum für alle Bereiche Ihrer Existenzgründung - von der Steuer über das Marketing, vom Internetauftritt bis zu den Versicherungen.

Andreas Kirchner ist bei der KfW-Beraterbörse im Rahmen des Förderprogramms "Gründercoaching Deutschland" gelistet.

Informieren Sie sich unverbindlich ...
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